>>weil sie als Grundstoff in politischer Bildung an jeder Schule dienen<<
>>Die meisten der genannten Filme sind mittlerweile auch als FSK16-Schnittfassungen der Prüfstelle vorgelegt worden. Viele der genannten Titel wurden - geschnitten, selbstverständlich - bereits im TV ausgestrahlt. Filme wie "Red Dawn" und "Rambo II" sogar schon x-mal.
Ich gehe mal davon aus, dass sich Olli auf diese Cut-Versionen bezogen hat, oder? <<
Nun aber ich denke, es geht um die generelle Nennung der Titel und da sie uncut noch draufstehen...
>>ö–ffentlich kann man doch über indizierte Film reden, auch wenn es schleichende "Werbung" ist. Indizierte Filme sind doch nur Filme, die ab 18 sind und so den Vertrieb erschweren, da man in der Videothek ein Raum weiter gehen muss. Wenn man für ein indizierten Film wirbt, kommen doch Minderjährige immer noch nicht an sowas ran. Oder <<
Ne es gibt Filme ab 18, Index Filme, nicht €žfrei€œ verkäuflich (Glasschrank bei Karstatd) und beschlagnahmte auch 131er genannt, generelles Werbe- und Verkaufsverbot.
Du darfst alle davon besitzen selbst 131er.
Du darfst sie nur nicht frei verkaufen (außer 18er), da die bei Karstadt und Co faul sind sperren die alles weg... nun Makro Markt ist noch fauler...
Die Nennung kann (!) als Werbung ausgelegt werden.
Zu Auslandsfassungen: Die meisten Auslandsfassungen von in Deutschland beschlagnahmten Filme sind hier nicht beschlagnahmt, weil nur Fassungen (von Firmen) beschlagnahmt werden, nach ihrer Vorlegung, da diese aber aus einem anderen Land sind wurden sie hier auch nicht vorgelegt und nicht erfasst.