Zoll-Bestimmungen?
Verfasst: Mi 10.05.2006, 14:07
Folgendes ist mir heute passiert:
Ich hatte eine Benachrichtigung vom Zollamt bekommen, ich möge doch bitte mein Paket abholen und die Rechnung dafür mitbringen.
Das habe ich auch gemacht, bekomme das Paket da hingelegt, mit der Aufforderung, es zu öffnen. Ich weise die Rechung aus, weise den Warenwert nach, indem ich die Portokosten abziehe: Siehe da, meine vier DVDs kosten zusammen ca. 16 EUR. Plötzlich verschwindet die Zollbeamtin, kommt wieder und meint, sie könne mir das Paket nicht mitgeben. Da auf die DVDs ja das eingetragene Zeichen "DVD-Video" aufgedruckt sei, die Scheiben aber mit 4 EUR/Stück sehr billig seien, bestünde der Verdacht, daß es sich um illegale Discs oder Parallelimporte handele. Man müsse die Scheiben erst dem Rechteinhaber der Bezeichnung "DVD-Video" vorlegen, damit er entscheidet, ob die Discs eingeführt werden dürften.
Als ich dann freundlich darufhin wies, daß man beim Zoll schon öfter meine Pakete mit diesen DVDs (es handelt sich um indische Filme auf DVDs von US-Herstellern) geöffnet und unbeanstandet weitergeschickt habe, ich solche Discs also schon öfter bestellt habe, wurde ich gefragt, ob man meine Aussage als Selbstanzeige werten solle. Wie bitte? Die Discs sollten doch erst zur Überprüfung eingeschickt werden. Ohne einen Beweis dafür, daß sie illegal sind (was nicht der Fall sein dürfte), kann man mir doch kein Verbrechen unterstellen!
Jetzt muß ich nochmal unbestimmte Zeit auf meine DVDs warten, und wenn dem ominösen "Rechteinhaber" der Bezeichnung DVD-Video irgend etwas daran nicht paßt - ja, was dann?
Irgendwie begreife ich den ganzen Vorgang nicht recht. Warum sollte das deutsche DVD-Forum, das Rechteinhaber der Bezeichnung DVD-Video ist, sich dafür interessieren, ob man sich in den USA an die Regeln gehalten hat, und warum mache ich mich strafbar, wenn ich versuche, Discs einzuführen, die das Zeichen zu Unrecht führen (woher soll ich so etwas überhaupt wissen)?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand die Sache erklären könnte.
Ich hatte eine Benachrichtigung vom Zollamt bekommen, ich möge doch bitte mein Paket abholen und die Rechnung dafür mitbringen.
Das habe ich auch gemacht, bekomme das Paket da hingelegt, mit der Aufforderung, es zu öffnen. Ich weise die Rechung aus, weise den Warenwert nach, indem ich die Portokosten abziehe: Siehe da, meine vier DVDs kosten zusammen ca. 16 EUR. Plötzlich verschwindet die Zollbeamtin, kommt wieder und meint, sie könne mir das Paket nicht mitgeben. Da auf die DVDs ja das eingetragene Zeichen "DVD-Video" aufgedruckt sei, die Scheiben aber mit 4 EUR/Stück sehr billig seien, bestünde der Verdacht, daß es sich um illegale Discs oder Parallelimporte handele. Man müsse die Scheiben erst dem Rechteinhaber der Bezeichnung "DVD-Video" vorlegen, damit er entscheidet, ob die Discs eingeführt werden dürften.
Als ich dann freundlich darufhin wies, daß man beim Zoll schon öfter meine Pakete mit diesen DVDs (es handelt sich um indische Filme auf DVDs von US-Herstellern) geöffnet und unbeanstandet weitergeschickt habe, ich solche Discs also schon öfter bestellt habe, wurde ich gefragt, ob man meine Aussage als Selbstanzeige werten solle. Wie bitte? Die Discs sollten doch erst zur Überprüfung eingeschickt werden. Ohne einen Beweis dafür, daß sie illegal sind (was nicht der Fall sein dürfte), kann man mir doch kein Verbrechen unterstellen!
Jetzt muß ich nochmal unbestimmte Zeit auf meine DVDs warten, und wenn dem ominösen "Rechteinhaber" der Bezeichnung DVD-Video irgend etwas daran nicht paßt - ja, was dann?
Irgendwie begreife ich den ganzen Vorgang nicht recht. Warum sollte das deutsche DVD-Forum, das Rechteinhaber der Bezeichnung DVD-Video ist, sich dafür interessieren, ob man sich in den USA an die Regeln gehalten hat, und warum mache ich mich strafbar, wenn ich versuche, Discs einzuführen, die das Zeichen zu Unrecht führen (woher soll ich so etwas überhaupt wissen)?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand die Sache erklären könnte.