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Internet-Verbot in Frankreich?

Verfasst: Di 27.11.2007, 10:45
von Harryzilla

Verfasst: Di 27.11.2007, 11:43
von Kai "the spy"
metal-hammer.de hat geschrieben:Und zwar sollen per Gesetz die Provider gezwungen werden, das Download-Verhalten ihrer Kunden zu beobachten. Wer auffällig viel runterlädt, soll einer noch zu gründenden Urheberrechtsaufsicht gemeldet werden. Stellt diese anschließend wirklich Urheberrechts-Vergehen fest, gibt es per Mail einen Verweis, beim dritten Mal das Internet-Verbot.
Das klingt zwar relativ vernünftig, der Begriff "auffällig viel" ist jedoch schwammig (schwammige Begriffe mögen Politiker ja ungemein). Wo setzt man da die Grenze fest? Jedenfalls muss die ziemlich hoch sein, wenn der Provider die User die "auffällig viel" runterladen tatsächlich alle überprüfen lassen will. Hinzu kommt die Frage nach dem Datenschutz. Darf sich der Provider anschauen, was ich mir da sauge (hypothetisch gesprochen)?

Verfasst: Di 27.11.2007, 11:54
von Harryzilla
Darf sich der Provider anschauen, was ich mir da sauge (hypothetisch gesprochen)?


Fällt das nicht unter's Briefgeheimnis?

Verfasst: Di 27.11.2007, 13:41
von Anonymous
Gemäß der aktuellen französischen Rechtsprechung ist Runtergeladenes nicht vom Briefgeheimnis gedeckt, glaube ich.