Provider müssen Namen bei Filesharing nicht rausrücken
Verfasst: Fr 01.02.2008, 08:26
Gerichtsbeschluss: Provider müssen Namen bei Filesharing nicht rausrücken
Gute Nachrichten für Musik-Fans, schlechte für Copyright-besorgte Firmen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt entschieden, dass persönliche Daten von Internet-Benutzern nicht einfach beim Provider eingefordert werden können.
Auch für Musik-Piraten gilt erstmal der Datenschutz – das ist der Kern der Gerichtsentscheidung.
Im vorliegenden Fall wollte die spanische Plattenlabel-Vereinigung Promusicae vom Internet-Anbieter Telefonica Daten von Usern haben, die angeblich über ein peer-to-peer-Portal Musik tauschten.
Das geht so einfach nicht, bestimmte jetzt final der Europäische Gerichtshof, denn nach geltendem EU-Recht seien Provider in den Mitgliedstaaten nicht generell gezwungen, personenbezogene Daten für zivilrechtliche Verfahren weiterzugeben. Das hängt nämlich von der Ländergesetzgebung ab.
Und genau diese Gesetzgebung sagt in Deutschland, wie auch in Spanien, dass persönliche Daten bei Strafverfolgungszwecken gefordert werden dürfen, bei Urheberrechtsverletzungen aber explizit nicht. An einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet das Bundesjustizministerium momentan.
Diese grundsätzliche Entscheidung hat natürlich auch ihren Weg in die amerikanischen Blogs gemacht und wurde dort unter anderem mit folgender Überschrift begrüßt:
Steal all your music in Europe!
(Quelle: Metal Hammer)
Gute Nachrichten für Musik-Fans, schlechte für Copyright-besorgte Firmen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat jetzt entschieden, dass persönliche Daten von Internet-Benutzern nicht einfach beim Provider eingefordert werden können.
Auch für Musik-Piraten gilt erstmal der Datenschutz – das ist der Kern der Gerichtsentscheidung.
Im vorliegenden Fall wollte die spanische Plattenlabel-Vereinigung Promusicae vom Internet-Anbieter Telefonica Daten von Usern haben, die angeblich über ein peer-to-peer-Portal Musik tauschten.
Das geht so einfach nicht, bestimmte jetzt final der Europäische Gerichtshof, denn nach geltendem EU-Recht seien Provider in den Mitgliedstaaten nicht generell gezwungen, personenbezogene Daten für zivilrechtliche Verfahren weiterzugeben. Das hängt nämlich von der Ländergesetzgebung ab.
Und genau diese Gesetzgebung sagt in Deutschland, wie auch in Spanien, dass persönliche Daten bei Strafverfolgungszwecken gefordert werden dürfen, bei Urheberrechtsverletzungen aber explizit nicht. An einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet das Bundesjustizministerium momentan.
Diese grundsätzliche Entscheidung hat natürlich auch ihren Weg in die amerikanischen Blogs gemacht und wurde dort unter anderem mit folgender Überschrift begrüßt:
Steal all your music in Europe!
(Quelle: Metal Hammer)