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Zoll erhöht Wertgrenze

Verfasst: So 04.01.2009, 15:25
von Gottchiller
Wie vielleicht schon viele mitbekommen haben, wurde die Zollwerkgrenze von 22€ auf 150€ erhöht. Sprich: Alle Kleinsendungen unter einem Wert von 150€ werden nicht verzollt. Die Erhöhung trat ab dem 1. Dezember 2008 in Kraft. Gerade DVD-Sammler, die gerne mal von Amazon.com bestellen, wird das sehr freuen. Große Diskussionen in anderen Foren drehten sich aber um die Einfuhrumsatzsteuer (EUst). Die soll nämlich weiterhin ab 22€ erhoben werden (ein Weg zum Zoll würde einem also nicht erspart bleiben). Laut EU-Recht aber wird auf nichtverzollte Ware auch keine EUst erhoben (also müsste die Grenze ebenfalls bei 150€ liegen). Eine inoffizielle Stellungnahme gibt es hier zu lesen:
http://blog.affenheimtheater.de/2008/10 ... -vom-zoll/
Ab dem 01. Dezember diesen Jahres wird die Wertgrenze für Sendungen mit geringem Wert von bisher 22 Euro auf 150 Euro erhöht.
Dabei gilt:
Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland.
Die Wertgrenze von 150 Euro gilt dabei für die Zölle (geregelt in der Verordung (EG) Nr. 274/2008) sowie für die Einfuhrumsatzsteuer (geregelt in der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungsverordnung).
Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Ziemlich verwirrend das Ganze. Weiß jemand hier viellecht genaueres darüber und bringt ein wenig Klarheit, was jetzt der Stand der Dinge ist.

Verfasst: So 04.01.2009, 15:27
von Astro
Dann dürften einige CDs und DVDs, die bisher schön unter dieser Grenze waren, damit dem Käufer der Zoll erspart bleibt, bald kräftig teurer werden.

Verfasst: So 04.01.2009, 15:41
von Anonymous
Die inoffizielle Stellungnahme besagt klipp und klar: "Erst wenn die Freigrenze überschritten ist, werden die Einfuhrabgaben bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben."
Das bedeutet in dieser Form, dass das Limit für die EUst ab jetzt ebenfalls bei 150€ liegt.

Verfasst: So 04.01.2009, 16:11
von Gottchiller
Will ich mal hoffen, dass die Heinis vom Zoll das gebacken kriegen und ich wegen einer 50€ Bestellung nicht umsonst zum Zoll fahren muss (hab da schon so einiges gelesen).

@Garadon
War mir halt nicht sicher, da es nicht offiziell ist, und meine Mutter ganz bestimmt keine Lust hat, mit mir zum Zoll zu fahren :-P .

Verfasst: So 04.01.2009, 16:25
von Anonymous
Ist ja auch in Ordnung. Ich empfehle übrigens http://www.zoll.de/index.html - Das ist deren offizielle Homepage, da kann man jederzeit nachfragen.

Verfasst: So 04.01.2009, 16:53
von Gottchiller
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html

Hm, laut diesem Artikel bleibt die EUStgrenze bei 22€, mist! Also hat die Erhöhung der Wertgrenze im Grunde genommen fast nichts gebracht. Zollabgaben betragen nämlich nur 3,5%. Aber gerade die EUSt ist das entscheidene (ganze 19%!), die wird wie gesagt schon ab 22€ erhoben.

Die Versankosten werden aber nicht in den zu verzollenden und versteuernden Betrag miteinberechnet, oder?

Verfasst: So 04.01.2009, 18:05
von Anonymous
"Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich auf den umgerechnete Warenwert bei Kauf der Ware im Ausland plus die ausländische Steuer (meist Umsatzsteuer), also der tatsächliche Rechnungsendpreis im Ausland." - Die Versandkosten werden nicht mitversteuert.

Verfasst: So 04.01.2009, 18:12
von Joan_Landor
Was heißt "inoffiziell"?
"Klipp und klar" steht’s eigentlich nur hier: http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichung ... index.html
Und damit wäre der Vorteil eben äußerst gering.

Edit: Hab’s gesehen. Würde ich mich aber keinesfalls drauf verlassen. Da weiß ja mal wieder der eine nicht, was der andere macht. So läuft es jetzt ja auch schon mit dem Porto (mal in der Berechnung drin, mal nicht ...). Wenn man dieses Schreiben ernst nimmt, kann es also ganz schön teuer werden. :!:

Verfasst: So 04.01.2009, 20:14
von Anonymous
Also, ich kann dazu nur folgendes sagen. Da ich in den letzten 12 Wochen fast jede Woche beim Zoll war, konnte ich mich auch um die neue Gesetzgebung kümmern und habe mich dort mit den netten Kollegen gut unterhalten.

Es ist, wie hier auch schon geschrieben wurde:

Die Zollgrenze ist 150 Euro für Privatpersonen, also erst darüber wird dann das Ganze im Falle von DVDs mit 3,5 % belegt. Wie es bei anderen Waren aussieht, weiß ich nicht.

Allerdings wird die EUst immer noch ab Überschreiten der 22 Euro-Grenze erhoben. Es bringt also bis 150 Euro nur eine Ersparnis der 3,5 % Zoll bei DVDs. Der Posten der immer schön reingehauen hat, nämlich die EUst von 19 % wird weiterhin ab Überschreiten der 22 Euro erhoben.

Wichtig ist für den Warenwert immer, dass das Porto und der Versand auch eindeutig in einer Rechnung zu erkennen sind, sonst hat man Pech und überschreitet ganz schnell die 22 Euro.

Jedenfalls haben zwei sehr nette Beamte mir das Anfang Dezember 2008 fast eine Dreiviertelstunde genau erklärt.

Zum Glück sind die Zollbeamten/innen bei uns alle sehr nett und finden die neue Lösung auch nicht unbedingt gelungen, da sie noch mehr Papierkram bedeutet. +++

Übersichtlichere Lösungen würden diese Kollgen auch für Privatpersonen begrüßen, aber bei dem Finanzloch von Frau Merkel hält man das in nächster Zukunft eher ausgeschlossen. ---

Verfasst: So 04.01.2009, 22:50
von Astro
Irgendwie verworren das ganze. Also bleibt es praktisch bei der Grenze von 22 Euro für normale Waren?

Verfasst: Mo 05.01.2009, 03:07
von mario-pana
Astro hat geschrieben:Also bleibt es praktisch bei der Grenze von 22 Euro für normale Waren?
So hab ich das jetzt auch verstanden.

Verfasst: Mo 05.01.2009, 08:43
von Joan_Landor
Magischer Ballermann hat geschrieben: Wichtig ist für den Warenwert immer, dass das Porto und der Versand auch eindeutig in einer Rechnung zu erkennen sind, sonst hat man Pech und überschreitet ganz schnell die 22 Euro.
Oder man hat Pech, und der gerade tätige Zollbeamte weiß es nicht. Oder noch schlimmer: Die Klappspaten von DHL verzollen selbst und wissen noch weniger. Die kommen auf völlig Phantasiebeträge, die man zu zahlen erst einmal gezwungen ist, wenn man das Paket denn ausgehändigt haben möchte. Und Rückerstattungen dauern ...

Aber ich bin wohl auch ein Spezialfall, der sich vom Zoll chronisch bewegelagert fühlt.

Verfasst: Mo 05.01.2009, 13:12
von Antropophagus
Joan_Landor hat geschrieben:Aber ich bin wohl auch ein Spezialfall, der sich vom Zoll chronisch bewegelagert fühlt.
Ich hab sowieso bis heute nicht verstanden warum du mit dem Zoll keine Pauschale/Flatrate aushandelst... :roll: :rofl:

Verfasst: Mo 05.01.2009, 13:33
von Anonymous
Also es bleibt nicht alles beim Alten. Bis 150 Euro spart man zumindestens die 3,5 Prozent Zoll. Das war aber nicht der Wert, der uns immer so belastet hat. Der sehr belastende Wert von 19 Prozent EUst bleibt, wenn die 22 Euro überschritten werden.

"Joan" hat da scheinbar wirklich das Arschkartenabo. Hoffe, dass ist nicht so, wenn wir in Karlsruhe bzw. Bruchsal wohnen werden.

Aber EL BRAZO ist mit den Kollegen dort auch zufrieden, also wird das wohl nicht schlechter werden. Mit meinen Wilhelmshavener Zollbeamten/innen bin ich natürlich sehr verwöhnt.

Verfasst: Mo 05.01.2009, 14:27
von Astro
Also bleibt es bei einer 22 Eurogrenze für den Normalbesteller, wenn er nicht zum Zoll rennen will.

Verfasst: Di 06.01.2009, 10:53
von Anonymous
Si, Senor Mick !

Verfasst: Di 06.01.2009, 17:43
von Gottchiller
Kann man bei den Rechnungen von Amazon eigendlich gut das Porto vom Warenwert unterscheiden (hab vergessen, wie so eine Rechnung aussieht^^)? Nicht, dass die Zollbeamten mich grundlos zum Zoll bestellen.

Verfasst: Mi 07.01.2009, 00:03
von godzilla2664
zoll musste ich immer bei meinen bestellungen aus japan bezahlen, selten auch bei bestellungen aus usa. hierzulande (zumindest in meinem fall :explode: ) wurde das porto IMMER zum zu verzollenden betrag hinzugezählt, auch in fällen, in denen es eindeutig vom warenwert zu unterscheiden war. ich hab' auch mal wo gelesen, dass dies die ganz offizielle vorgangsweise ist.

Verfasst: Mi 07.01.2009, 15:24
von Gottchiller
Wie prüfen die das eigendlich, wenn gar keine Rechnung beiliegt?

Verfasst: Mi 07.01.2009, 16:31
von godzilla2664
dann musst du den nachweis über den kaufpreis erbringen. der paradefall ist der ausdruck der ebay-auktion mit dem endpreis. musste ich einige male so machen ...