Wie einige von Euch wahrscheinlich wissen, interessiere ich mich neben dem Phantastischen Film auch für das deutsche Kino und seine Geschichte. In diesem Rahmen möchte ich mich nun gerne einem der dunkelsten Kapitel ebendieser zuwenden, nämlich Veit Harlans antisemitischem Propagandafilm "Jud Süß". Der Film ist bei Amazon.com in zwei Fassungen frei verfügbar, fällt hier in Deutschland jedoch in die Kategorie der sogenannten Vorbehaltsfilme. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, liegen die Rechte an diesen Filmen bei der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, die auf Anfrage darüber entscheidet, ob ein solcher Film vorgeführt werden darf, was nur bei Gewährleistung einer kritischen Kommentierung bewilligt wird.
Wenn ich die Sache richtig verstehe, dürfte diese Einschränkung auf Erwerb und Besitz einer DVD eines Vorbehaltsfilm eigentlich keine Auswirkungen haben. Schließlich ist eine Vorführung im eigentlichen Sinne bei einer DVD ohnehin untersagt, so dass eine weitere Restriktion gewissermaßen tautologisch wäre. Allerdings möchte ich es auf jeden Fall vermeiden, dass die relativ teure DVD, wenn ich sie bestelle, am Zoll abgefangen und beschlagnahmt wird. Daher meine Frage: Kann mir einer von Euch sagen, ob meine oben geäußerte Vermutung bezüglich der Rechtslage in Sachen Vorbehaltsfilme zutrifft oder sie vielleicht doch auch einer Einfuhrbeschränkung unterliegen?
Gruß
Gezora
Frage zur Rechtslage bei Vorbehaltsfilmen
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Frage zur Rechtslage bei Vorbehaltsfilmen
Wir haben es bisher in unserer Epoche auf allen Gebieten zu unglaublichen Höchstleistungen gebracht, nur nicht in der Kriminalität.
Das ist nur die halbe Informationslage: Vorbehaltsfilme dürfen nur in geschlossenen Bildungsveranstaltungen mit sachkundiger Einführung und kritischem Kommentar auf- bzw. vorgeführt werden. Dies ist bei Wikipedia und auf der Homepage der Murnau-Stiftung nachzulesen.Gezora hat geschrieben:Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, liegen die Rechte an diesen Filmen bei der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, die auf Anfrage darüber entscheidet, ob ein solcher Film vorgeführt werden darf, was nur bei Gewährleistung einer kritischen Kommentierung bewilligt wird.
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Ansonsten ist es meines Wissens nach möglich, unter Zuhilfenahme der Stiftung über diese Filme zu recherchieren, d. h. auch, sie gegebenenfalls unter Aufsicht zu sichten.
Im Falle der rein privaten Nutzung empfehle ich dir aber dringend, die Stiftung direkt zu kontaktieren. Ich kann es nicht garantieren, aber ich meine, dass man eine schriftliche Genehmigung der Stiftung zur Einfuhr derartigen Materials benötigt.
Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.
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@ Garodon
Vielen Dank für die Mühe, aber die Homepages der Murnau-Stiftung und des mit dieser kooperierenden Instituts für Kino und Filmkultur habe ich natürlich schon vor meiner Anfrage hier konsultiert. Allerdings finden sich dort nur Informationen zu den Aufführungsbedingungen von Vorbehaltsfilmen, die ich für meinen Fall eigentlich als nicht relevant erachte. Über eventuelle Bestimmungen zu Eigenimport und privater Nutzung kann ich dem Aufgeführten nicht einmal implizit etwas entnehmen. Ich habe aber zumindest den Eindruck, dass für diese beiden Bereiche unterschiedlich rechtliche Regelungen gelten. Denn während Aufführungen dieser Filme, wie dieser Fall hier zeigt, allem Anschein nach auch außerhalb Deutschlands einer ausdrücklichen Genehmigung der Murnau-Stiftung bedürfen, scheinen mir die über Amazon.com erhältlichen Fassungen von "Jud Süß" (zumindest innerhalb der USA) rechtlich vollkommen unbedenklich zu sein.
Vielen Dank auch an Harry!
Gruß
Gezora
Vielen Dank für die Mühe, aber die Homepages der Murnau-Stiftung und des mit dieser kooperierenden Instituts für Kino und Filmkultur habe ich natürlich schon vor meiner Anfrage hier konsultiert. Allerdings finden sich dort nur Informationen zu den Aufführungsbedingungen von Vorbehaltsfilmen, die ich für meinen Fall eigentlich als nicht relevant erachte. Über eventuelle Bestimmungen zu Eigenimport und privater Nutzung kann ich dem Aufgeführten nicht einmal implizit etwas entnehmen. Ich habe aber zumindest den Eindruck, dass für diese beiden Bereiche unterschiedlich rechtliche Regelungen gelten. Denn während Aufführungen dieser Filme, wie dieser Fall hier zeigt, allem Anschein nach auch außerhalb Deutschlands einer ausdrücklichen Genehmigung der Murnau-Stiftung bedürfen, scheinen mir die über Amazon.com erhältlichen Fassungen von "Jud Süß" (zumindest innerhalb der USA) rechtlich vollkommen unbedenklich zu sein.
Das werde ich wohl, falls sich nicht noch ein Kundiger in diesem Thread meldet, in den nächsten Tagen auch tun. Auf diese Weise kann ich die Mitglieder hier an Bord dann auf jeden Fall mit Informationen aus erster Hand versorgen.Im Falle der rein privaten Nutzung empfehle ich dir aber dringend, die Stiftung direkt zu kontaktieren.
Vielen Dank auch an Harry!
Gruß
Gezora
Wir haben es bisher in unserer Epoche auf allen Gebieten zu unglaublichen Höchstleistungen gebracht, nur nicht in der Kriminalität.