Frage zur Rechtslage bei Vorbehaltsfilmen
Verfasst: Di 20.01.2009, 23:23
Wie einige von Euch wahrscheinlich wissen, interessiere ich mich neben dem Phantastischen Film auch für das deutsche Kino und seine Geschichte. In diesem Rahmen möchte ich mich nun gerne einem der dunkelsten Kapitel ebendieser zuwenden, nämlich Veit Harlans antisemitischem Propagandafilm "Jud Süß". Der Film ist bei Amazon.com in zwei Fassungen frei verfügbar, fällt hier in Deutschland jedoch in die Kategorie der sogenannten Vorbehaltsfilme. Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, liegen die Rechte an diesen Filmen bei der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, die auf Anfrage darüber entscheidet, ob ein solcher Film vorgeführt werden darf, was nur bei Gewährleistung einer kritischen Kommentierung bewilligt wird.
Wenn ich die Sache richtig verstehe, dürfte diese Einschränkung auf Erwerb und Besitz einer DVD eines Vorbehaltsfilm eigentlich keine Auswirkungen haben. Schließlich ist eine Vorführung im eigentlichen Sinne bei einer DVD ohnehin untersagt, so dass eine weitere Restriktion gewissermaßen tautologisch wäre. Allerdings möchte ich es auf jeden Fall vermeiden, dass die relativ teure DVD, wenn ich sie bestelle, am Zoll abgefangen und beschlagnahmt wird. Daher meine Frage: Kann mir einer von Euch sagen, ob meine oben geäußerte Vermutung bezüglich der Rechtslage in Sachen Vorbehaltsfilme zutrifft oder sie vielleicht doch auch einer Einfuhrbeschränkung unterliegen?
Gruß
Gezora
Wenn ich die Sache richtig verstehe, dürfte diese Einschränkung auf Erwerb und Besitz einer DVD eines Vorbehaltsfilm eigentlich keine Auswirkungen haben. Schließlich ist eine Vorführung im eigentlichen Sinne bei einer DVD ohnehin untersagt, so dass eine weitere Restriktion gewissermaßen tautologisch wäre. Allerdings möchte ich es auf jeden Fall vermeiden, dass die relativ teure DVD, wenn ich sie bestelle, am Zoll abgefangen und beschlagnahmt wird. Daher meine Frage: Kann mir einer von Euch sagen, ob meine oben geäußerte Vermutung bezüglich der Rechtslage in Sachen Vorbehaltsfilme zutrifft oder sie vielleicht doch auch einer Einfuhrbeschränkung unterliegen?
Gruß
Gezora