Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
- caro31
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Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
Liebe Mitglieder,
da mir das Risiko einer kostenbewehrten Abmahnung durch die Musikindustrie zu hoch ist, möchte ich darum bitten, keine Links mehr zu Musikvideos zu setzen.
Dass die Teile bei You Tube frei zu sehen sind, spielt dabei keine Rolle, denn legal werden die Clips dadurch keinesfalls . Wer etwas recherchiert, wird feststellen, dass illegales Material ein großes Problem bei You Tube darstellt, weshalb inzwischen auch die maximale Upload-Menge reduziert wurde. Napster war ja seinerzeit auch sehr lange am Netz, bis es schließlich unter einer Klagewelle einging. Bei You Tube dürfte ähnliches wohl nur eine Frage der Zeit sein - es sei denn man einigt sich dort mit der Industrie.
In diesem Sinne: Bitte keine direkten Links mehr setzen. Tipps zum Suchen und Finden des gesuchten sind natürlich erlaubt
da mir das Risiko einer kostenbewehrten Abmahnung durch die Musikindustrie zu hoch ist, möchte ich darum bitten, keine Links mehr zu Musikvideos zu setzen.
Dass die Teile bei You Tube frei zu sehen sind, spielt dabei keine Rolle, denn legal werden die Clips dadurch keinesfalls . Wer etwas recherchiert, wird feststellen, dass illegales Material ein großes Problem bei You Tube darstellt, weshalb inzwischen auch die maximale Upload-Menge reduziert wurde. Napster war ja seinerzeit auch sehr lange am Netz, bis es schließlich unter einer Klagewelle einging. Bei You Tube dürfte ähnliches wohl nur eine Frage der Zeit sein - es sei denn man einigt sich dort mit der Industrie.
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Seit meinem Maleur mit dem "Metal-Video´s" bin ich etwas vorsichtiger geworden und daher wollte ich vorher Fragen, bevor ich etwas neues mache und das wäre: Ist es in Ordnung Musikvideo´s von You Tube zu posten, wenn es keine offiziellen sind, sondern Fan Musikvideo´s, d.h. Musik von bekannten/weniger bekannten bands mit Filmauschnitten und Co.
So What If You Can See The Darkest Side Of Me? No One Will Ever Change This Animal I Have Become. Help Me Believe It's Not The Real Me Somebody Help Me Tame This Animal
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http://laut.de/vorlaut/news/2006/09/15/03066/index.htm
Ich finde es eine absolute Frechheit, was Universal da abzieht !
Aber sie sind neben Sony und Warner Deutschland sowieso meine Hassbilder Nr. 1 wenn es um Multimedia geht !
Schaut euch doch an was sie mit Inside Man gemacht haben... in Deutschland nicht ein Extra in den USA voll bis oben hin...
Ich finde es eine absolute Frechheit, was Universal da abzieht !
Aber sie sind neben Sony und Warner Deutschland sowieso meine Hassbilder Nr. 1 wenn es um Multimedia geht !
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Zuletzt geändert von Jobe am Sa 07.11.2015, 03:08, insgesamt 9-mal geändert.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
GEMA vs. YouTube
Die Urheber sprechen selbst
Die angeschlossene Mitgliedschaft in der GEMA kostet etwa 25 € jährlich. Plus eine einmalige Anmeldungsgebühr von ca. 60 €.
Ist der Ertrag aus musikalischer oder sonstiger Urheberaktivität kleiner als dieser Betrag, finanziert jedes Mitglied die bereits etablierten, stark aktiven Künstler mit.
Gesteigerte Aktivität und ein dementsprechender Erfolg führt jedes Mitglied näher an die Profitzone.
Die Urheber sprechen selbst
Die angeschlossene Mitgliedschaft in der GEMA kostet etwa 25 € jährlich. Plus eine einmalige Anmeldungsgebühr von ca. 60 €.
Ist der Ertrag aus musikalischer oder sonstiger Urheberaktivität kleiner als dieser Betrag, finanziert jedes Mitglied die bereits etablierten, stark aktiven Künstler mit.
Gesteigerte Aktivität und ein dementsprechender Erfolg führt jedes Mitglied näher an die Profitzone.
Zuletzt geändert von Jobe am Sa 07.11.2015, 03:12, insgesamt 5-mal geändert.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
Aktuelles zu GEMA vs. YouTube
Aktuelles zu GEMA vs. YouTube
Mitte Juni war die GEMA-Website durch eine gezielte Aktion des Hacker-Netzwerks "Anonymous" kurzzeitig nicht mehr erreichbar. "Anonymous postulierte in einem öffentlichen Video: "Wir beobachten mit Sorge eure überhöhten Forderungen bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material auf YouTube und anderen Plattformen dieser Art.
Es folgte eine Berichterstattung in diversen Medien, daß der Streit zwischen der GEMA und YT erneut eskaliert sei. Doch gab es dafür einen berechtigten Grund ?
Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA, meint dazu: "Von einer plötzlichen Eskalation zw. YT und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Die von uns in dem Musterverfahren gegen YT eingereichten zwölf Musikwerke dürften aufgrund der Millionen von Musikvideos keinen YT-user einschränken. Der Text, der beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint, ist irreführend: Er suggeriert, daß die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte. Fakt ist jedoch, daß YT diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat."
FAKT 1
Daß die GEMA YouTube verklagt hat, ist keine Neuigkeit und entzieht auch nicht plötzlich weiteren Gesprächen die Grundlage, wie von YT behauptet wird. Die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Lediglich die offizielle Zustellung an YT U.S.A. erfolgte erst im April 2011. Von einer neuen Konstellation im Juni 2011 kann demzufolge keine Rede sein.
FAKT2
Bei der Klage handelt es sich um ein sogenanntes Musterverfahren. Gegenstand der Klage sind lediglich zwölf Werke von GEMA-Autoren. Seit Juni erscheint jedoch bei zahlreichen auf YT blockierten Videos der Text: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
Da dieser Hinweis bei mehr als den in der Klage aufgeführten zwölf Musikwerken erscheint, handelt es sich um eine Irreführung seitens YT.
YouTube wurde deshalb von der GEMA aufgefordert, den Text zu ändern, da ansonsten von einer Täuschung der User ausgegangen werden könnte.
FAKT3
Ein sogenanntes Non-Disclosure Agreement (NDA) zwischen Google und der GEMA legt seit Beginn der Verhandlungen fest, daß sich keiner der Beteiligten über Inhalte, Fortlauf und Ergebnisse der Verhandlungen äußern darf. Das NDA wurde auf Wunsch von Google unterzeichnet. Das bietet leider auch Raum für Spekulationen und Gerüchte.
YT wurde von der GEMA bereits unterrichtet, daß die GEMA bei einer neuen Vertragsvereinbarung - insbesondere hinsichtlich der Transparenz für die GEMA-Mitglieder - keinen NDA mehr akzeptieren wird.
FAKT4
In der aktuellen Berichterstattung im Juni wurde wieder die angebliche GEMA-Forderung von zwölf Cent pro Videostream kolportiert - eine Ente aus dem Jahr 2009. Wie bereits damals klargestellt, hat die GEMA zu keinem Zeitpunkt zwölf Cent gefordert, sondern einen marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht. Erfolgreich abgeschlossene Verhandlungen der GEMA mit anderen Musikdiensten (z.B. Omnifone) zeigen dies. Das NDA verhindert die Kommunikation weiterer Details.
FAKT5
Pünktlich vor der Mitglederversammlung der GEMA ließen die Deutschlandchefs von Sony und Universal Music medial Kritik am Vorgehen der GEMA in den Verhandlungen mit YT verlauten.
Diese Kritik hat einen klaren ökonomischen Hintergrund: Wenn die Gerichte der GEMA recht geben, wird YouTube den Majors nicht mehr so viel zahlen können wie bislang. "Unsere Politik ist, daß wir beharrlich bleiben, wenn es um eine angemessene Vergütung der Künstler geht, die wir vertreten", sagt Alexander Wolf.
"Wir wären ja froh, wenn wir genauso viel bekämen wie die Labels."
Quelle: VIRTUOS - Das Magazin der GEMA/ Ausgabe August 2011/ s.28
Wie es ausschaut ist es YouTube, also der Google-Konzern selbst, der hier taktischen Staub aufwirbelt und mit seinen Tausenden an gesperrten Videos wohl ziemlich übertreibt. Entschieden ist bis jetzt noch nichts.
Abschließend möchte ich noch bemerken, das YouTube ja schon was an die Gema bezahlt. Sooo kniepig gar nichts zu berappen ist man ja noch nicht.
Undzwar etwa 120€ pro 1000000 (in Worten: eine Million) Klicks.
Die gehen dann nach Abzug einer geringen Verwaltungsgebühr an den Urheber.
Demgegenüber stehen etwa 5000 € Werbeeinnahmen pro 1000000 Klicks, die YouTube einstreicht.
Mitte Juni war die GEMA-Website durch eine gezielte Aktion des Hacker-Netzwerks "Anonymous" kurzzeitig nicht mehr erreichbar. "Anonymous postulierte in einem öffentlichen Video: "Wir beobachten mit Sorge eure überhöhten Forderungen bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material auf YouTube und anderen Plattformen dieser Art.
Es folgte eine Berichterstattung in diversen Medien, daß der Streit zwischen der GEMA und YT erneut eskaliert sei. Doch gab es dafür einen berechtigten Grund ?
Alexander Wolf, Syndikus für internationale Rechtsfragen bei der GEMA, meint dazu: "Von einer plötzlichen Eskalation zw. YT und der GEMA kann nicht die Rede sein. Die Lage ist seit Monaten unverändert, denn die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Die von uns in dem Musterverfahren gegen YT eingereichten zwölf Musikwerke dürften aufgrund der Millionen von Musikvideos keinen YT-user einschränken. Der Text, der beim Aufruf von einigen gesperrten Musikvideos erscheint, ist irreführend: Er suggeriert, daß die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte. Fakt ist jedoch, daß YT diese Rechte bislang einfach nicht erworben hat."
FAKT 1
Daß die GEMA YouTube verklagt hat, ist keine Neuigkeit und entzieht auch nicht plötzlich weiteren Gesprächen die Grundlage, wie von YT behauptet wird. Die Klage wurde bereits Ende 2010 eingereicht. Lediglich die offizielle Zustellung an YT U.S.A. erfolgte erst im April 2011. Von einer neuen Konstellation im Juni 2011 kann demzufolge keine Rede sein.
FAKT2
Bei der Klage handelt es sich um ein sogenanntes Musterverfahren. Gegenstand der Klage sind lediglich zwölf Werke von GEMA-Autoren. Seit Juni erscheint jedoch bei zahlreichen auf YT blockierten Videos der Text: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat."
Da dieser Hinweis bei mehr als den in der Klage aufgeführten zwölf Musikwerken erscheint, handelt es sich um eine Irreführung seitens YT.
YouTube wurde deshalb von der GEMA aufgefordert, den Text zu ändern, da ansonsten von einer Täuschung der User ausgegangen werden könnte.
FAKT3
Ein sogenanntes Non-Disclosure Agreement (NDA) zwischen Google und der GEMA legt seit Beginn der Verhandlungen fest, daß sich keiner der Beteiligten über Inhalte, Fortlauf und Ergebnisse der Verhandlungen äußern darf. Das NDA wurde auf Wunsch von Google unterzeichnet. Das bietet leider auch Raum für Spekulationen und Gerüchte.
YT wurde von der GEMA bereits unterrichtet, daß die GEMA bei einer neuen Vertragsvereinbarung - insbesondere hinsichtlich der Transparenz für die GEMA-Mitglieder - keinen NDA mehr akzeptieren wird.
FAKT4
In der aktuellen Berichterstattung im Juni wurde wieder die angebliche GEMA-Forderung von zwölf Cent pro Videostream kolportiert - eine Ente aus dem Jahr 2009. Wie bereits damals klargestellt, hat die GEMA zu keinem Zeitpunkt zwölf Cent gefordert, sondern einen marktüblichen einstelligen Betrag in die Verhandlungen eingebracht. Erfolgreich abgeschlossene Verhandlungen der GEMA mit anderen Musikdiensten (z.B. Omnifone) zeigen dies. Das NDA verhindert die Kommunikation weiterer Details.
FAKT5
Pünktlich vor der Mitglederversammlung der GEMA ließen die Deutschlandchefs von Sony und Universal Music medial Kritik am Vorgehen der GEMA in den Verhandlungen mit YT verlauten.
Diese Kritik hat einen klaren ökonomischen Hintergrund: Wenn die Gerichte der GEMA recht geben, wird YouTube den Majors nicht mehr so viel zahlen können wie bislang. "Unsere Politik ist, daß wir beharrlich bleiben, wenn es um eine angemessene Vergütung der Künstler geht, die wir vertreten", sagt Alexander Wolf.
"Wir wären ja froh, wenn wir genauso viel bekämen wie die Labels."
Quelle: VIRTUOS - Das Magazin der GEMA/ Ausgabe August 2011/ s.28
Wie es ausschaut ist es YouTube, also der Google-Konzern selbst, der hier taktischen Staub aufwirbelt und mit seinen Tausenden an gesperrten Videos wohl ziemlich übertreibt. Entschieden ist bis jetzt noch nichts.
Abschließend möchte ich noch bemerken, das YouTube ja schon was an die Gema bezahlt. Sooo kniepig gar nichts zu berappen ist man ja noch nicht.
Undzwar etwa 120€ pro 1000000 (in Worten: eine Million) Klicks.
Die gehen dann nach Abzug einer geringen Verwaltungsgebühr an den Urheber.
Demgegenüber stehen etwa 5000 € Werbeeinnahmen pro 1000000 Klicks, die YouTube einstreicht.
Zuletzt geändert von Jobe am So 08.12.2013, 20:55, insgesamt 3-mal geändert.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
Re: Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
Die Diskussion über Sinn und/oder Unsinn des Urheberrechts geht weiter.
In der Novemberausgabe der Zeitschrift Konkret veröffentlichte der Konzertveranstalter und Autor Berthold Seliger einen bissig, kritischen Artikel mit dem Titel:
Die Leistungsschutzgelderpresser.
Der in diesem Artikel erwähnte Mark Chung (Einstürzende Neubauten) vom Verband unabhängiger Musikunternehmen hat auf diesen Beitrag in einem offenen Brief geantwortet, welcher auch im Spreeblog zu lesen ist.
Offener Brief von Mark Chung an Berthold Seliger.
Sehr lesenswert. Auch die Kommentare. Man sollte allerdings offen in die Lektüre gehen.
In der Novemberausgabe der Zeitschrift Konkret veröffentlichte der Konzertveranstalter und Autor Berthold Seliger einen bissig, kritischen Artikel mit dem Titel:
Die Leistungsschutzgelderpresser.
Der in diesem Artikel erwähnte Mark Chung (Einstürzende Neubauten) vom Verband unabhängiger Musikunternehmen hat auf diesen Beitrag in einem offenen Brief geantwortet, welcher auch im Spreeblog zu lesen ist.
Offener Brief von Mark Chung an Berthold Seliger.
Sehr lesenswert. Auch die Kommentare. Man sollte allerdings offen in die Lektüre gehen.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
Re: Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
Bezugnehmend auf die "Gefährlichkeit" verlinkter YouTube Videos für die HOR.
Bis dato hat sich der Google-Konzern, zu dem auch das Videoportal YouTube gehört, nicht mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA auf ein Vergütungsmodell für ihre gemeldeten Künstler einigen können. Auch in der aktuellen Ausgabe von "Virtuos", dem Mitgliedermagazin, findet sich nichts Neues dazu.
Aktuell hat das Pranke-Forum einen Threat (Die wichtigsten und besten Gitarrenriffs der Musikgeschichte - auch kurz Hall Of Riffs genannt), der international Anerkennung findet und laut unserem Kollegen "Harryzilla" wohl die größte Liste dieser Art weltweit ist.
Die in diesem Thread gesetzten Links zu YouTube-Videos mehr oder weniger bekannter Künstler stellen mE keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Undzwar weil der Grundcharakter der "Gitarrenriffliste" und ähnlich gearteter Threads ein dokumentarischer und musikgeschichtlicher ist. D.h., die Links zu den Videos sind nicht dazu gedacht Leuten einen Zugang zu kostenlosem (räuberischem) Download zu verschaffen, sondern stellen vielmehr eine kurze Möglichkeit dar sich einen Eindruck über ein entsprechendes Stück zu verschaffen und sind im Kern als eine Kaufempfehlung (!) zu verstehen.
Ich meine also, auch die Links zu YouTube-Videos sind im Sinne des dokumentarischen und werbenden Charakters bei Vorschlägen für die HOR unbedenklich. Es hat im Grunde überhaupt keine Relevanz, daß sich hier noch nicht, wie mit MyVideo und Clipfish schon geschehen, auf ein Vergütungsmodell geeinigt wurde.
Bis dato hat sich der Google-Konzern, zu dem auch das Videoportal YouTube gehört, nicht mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA auf ein Vergütungsmodell für ihre gemeldeten Künstler einigen können. Auch in der aktuellen Ausgabe von "Virtuos", dem Mitgliedermagazin, findet sich nichts Neues dazu.
Aktuell hat das Pranke-Forum einen Threat (Die wichtigsten und besten Gitarrenriffs der Musikgeschichte - auch kurz Hall Of Riffs genannt), der international Anerkennung findet und laut unserem Kollegen "Harryzilla" wohl die größte Liste dieser Art weltweit ist.
Die in diesem Thread gesetzten Links zu YouTube-Videos mehr oder weniger bekannter Künstler stellen mE keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Undzwar weil der Grundcharakter der "Gitarrenriffliste" und ähnlich gearteter Threads ein dokumentarischer und musikgeschichtlicher ist. D.h., die Links zu den Videos sind nicht dazu gedacht Leuten einen Zugang zu kostenlosem (räuberischem) Download zu verschaffen, sondern stellen vielmehr eine kurze Möglichkeit dar sich einen Eindruck über ein entsprechendes Stück zu verschaffen und sind im Kern als eine Kaufempfehlung (!) zu verstehen.
Ich meine also, auch die Links zu YouTube-Videos sind im Sinne des dokumentarischen und werbenden Charakters bei Vorschlägen für die HOR unbedenklich. Es hat im Grunde überhaupt keine Relevanz, daß sich hier noch nicht, wie mit MyVideo und Clipfish schon geschehen, auf ein Vergütungsmodell geeinigt wurde.
Zuletzt geändert von Jobe am Sa 07.11.2015, 03:15, insgesamt 5-mal geändert.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
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- Registriert: Fr 13.06.2003, 20:36
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Re: Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
Das sind übrigens zwei verschiedene Threads. Die HOR ist nur die Aufzählung/Liste aller Riffs (ohne Verlinkungen).Die wichtigsten und besten Gitarrenriffs der Musikgeschichte - auch kurz Hall Of Riffs genannt
Danke für die interessante und hilfreiche Info.
Ich liebe den Geruch von Napalm am Morgen!
Re: Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
@Harry
Du hast natürlich recht. Die Liste: HOR enthält keine Links.
Du hast natürlich recht. Die Liste: HOR enthält keine Links.
Zuletzt geändert von Jobe am Sa 07.11.2015, 03:16, insgesamt 1-mal geändert.
"Wer Hühner hält der hat auch Eier."
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- Registriert: Fr 13.06.2003, 20:36
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Re: Zur Info: Eure Lieblings-Musikvideos
Ich liebe den Geruch von Napalm am Morgen!