Zoll-Bestimmungen?
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Zoll-Bestimmungen?
Folgendes ist mir heute passiert:
Ich hatte eine Benachrichtigung vom Zollamt bekommen, ich möge doch bitte mein Paket abholen und die Rechnung dafür mitbringen.
Das habe ich auch gemacht, bekomme das Paket da hingelegt, mit der Aufforderung, es zu öffnen. Ich weise die Rechung aus, weise den Warenwert nach, indem ich die Portokosten abziehe: Siehe da, meine vier DVDs kosten zusammen ca. 16 EUR. Plötzlich verschwindet die Zollbeamtin, kommt wieder und meint, sie könne mir das Paket nicht mitgeben. Da auf die DVDs ja das eingetragene Zeichen "DVD-Video" aufgedruckt sei, die Scheiben aber mit 4 EUR/Stück sehr billig seien, bestünde der Verdacht, daß es sich um illegale Discs oder Parallelimporte handele. Man müsse die Scheiben erst dem Rechteinhaber der Bezeichnung "DVD-Video" vorlegen, damit er entscheidet, ob die Discs eingeführt werden dürften.
Als ich dann freundlich darufhin wies, daß man beim Zoll schon öfter meine Pakete mit diesen DVDs (es handelt sich um indische Filme auf DVDs von US-Herstellern) geöffnet und unbeanstandet weitergeschickt habe, ich solche Discs also schon öfter bestellt habe, wurde ich gefragt, ob man meine Aussage als Selbstanzeige werten solle. Wie bitte? Die Discs sollten doch erst zur Überprüfung eingeschickt werden. Ohne einen Beweis dafür, daß sie illegal sind (was nicht der Fall sein dürfte), kann man mir doch kein Verbrechen unterstellen!
Jetzt muß ich nochmal unbestimmte Zeit auf meine DVDs warten, und wenn dem ominösen "Rechteinhaber" der Bezeichnung DVD-Video irgend etwas daran nicht paßt - ja, was dann?
Irgendwie begreife ich den ganzen Vorgang nicht recht. Warum sollte das deutsche DVD-Forum, das Rechteinhaber der Bezeichnung DVD-Video ist, sich dafür interessieren, ob man sich in den USA an die Regeln gehalten hat, und warum mache ich mich strafbar, wenn ich versuche, Discs einzuführen, die das Zeichen zu Unrecht führen (woher soll ich so etwas überhaupt wissen)?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand die Sache erklären könnte.
Ich hatte eine Benachrichtigung vom Zollamt bekommen, ich möge doch bitte mein Paket abholen und die Rechnung dafür mitbringen.
Das habe ich auch gemacht, bekomme das Paket da hingelegt, mit der Aufforderung, es zu öffnen. Ich weise die Rechung aus, weise den Warenwert nach, indem ich die Portokosten abziehe: Siehe da, meine vier DVDs kosten zusammen ca. 16 EUR. Plötzlich verschwindet die Zollbeamtin, kommt wieder und meint, sie könne mir das Paket nicht mitgeben. Da auf die DVDs ja das eingetragene Zeichen "DVD-Video" aufgedruckt sei, die Scheiben aber mit 4 EUR/Stück sehr billig seien, bestünde der Verdacht, daß es sich um illegale Discs oder Parallelimporte handele. Man müsse die Scheiben erst dem Rechteinhaber der Bezeichnung "DVD-Video" vorlegen, damit er entscheidet, ob die Discs eingeführt werden dürften.
Als ich dann freundlich darufhin wies, daß man beim Zoll schon öfter meine Pakete mit diesen DVDs (es handelt sich um indische Filme auf DVDs von US-Herstellern) geöffnet und unbeanstandet weitergeschickt habe, ich solche Discs also schon öfter bestellt habe, wurde ich gefragt, ob man meine Aussage als Selbstanzeige werten solle. Wie bitte? Die Discs sollten doch erst zur Überprüfung eingeschickt werden. Ohne einen Beweis dafür, daß sie illegal sind (was nicht der Fall sein dürfte), kann man mir doch kein Verbrechen unterstellen!
Jetzt muß ich nochmal unbestimmte Zeit auf meine DVDs warten, und wenn dem ominösen "Rechteinhaber" der Bezeichnung DVD-Video irgend etwas daran nicht paßt - ja, was dann?
Irgendwie begreife ich den ganzen Vorgang nicht recht. Warum sollte das deutsche DVD-Forum, das Rechteinhaber der Bezeichnung DVD-Video ist, sich dafür interessieren, ob man sich in den USA an die Regeln gehalten hat, und warum mache ich mich strafbar, wenn ich versuche, Discs einzuführen, die das Zeichen zu Unrecht führen (woher soll ich so etwas überhaupt wissen)?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand die Sache erklären könnte.
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
-
- Diamond Kongulaner
- Beiträge: 16408
- Registriert: Fr 13.06.2003, 20:36
- Wohnort: South of Hell
Wende dich bitte in diesem Fall an Wicked-Vison. Die haben ein eigenes Zoll-Forum und kompetente Fachleute. Möglicherweise findest du dort sogar einen entsprechenden Thread.
http://www.wicked-vision.com/wbb2/board ... 70214fa539
http://www.wicked-vision.com/wbb2/board ... 70214fa539
- Dr.Prankenstein
- Administrator
- Beiträge: 11507
- Registriert: Mi 28.05.2003, 19:18
- Wohnort: Nähe Media-Markt/Saturn
- Kontaktdaten:
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
- MonsterAsyl
- Administrator
- Beiträge: 4425
- Registriert: Do 29.05.2003, 00:04
- Wohnort: Der Schädelberg
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Jaja, wenn man sich übern Tisch ziehen läßt, stört das den Zoll nicht.
Ich hätte die Discs ja wohl auch hier, wenn ich nicht das horrende Porto ausgewiesen hätte, ich Depp.
Besonders ärgerlich ist die Tatsache, daß am Frankfurter Flughafen ganze Spindeln mit Bootlegs von den Pakistanern eingeführt werden, die hier dann zu tausenden öffentlich in den Läden verkauft werden, quasi vor der Nase der Behörden, und es stört keinen! Nur wenn ich mir 4 (in Worten: vier) - verschiedene - DVDs aus einem Sonderangebot bestelle und horrende Portokosten in Kauf nehme weil ich gerade keine Raubkopien kaufen will, werde ich belangt - belangt dafür, daß ich mich nicht eines Vergehens schuldig machen will! Und dann werde ich auch noch als schuldig hingestellt, ohne daß irgend etwas erwiesen wäre. Vor uns lagen lediglich vier eingeschweißte DVDs für $5 das Stück.
(Ich muß endlich aufhören, mich aufzuregen, das kann ja nicht gesund sein. )
Ich hätte die Discs ja wohl auch hier, wenn ich nicht das horrende Porto ausgewiesen hätte, ich Depp.
Besonders ärgerlich ist die Tatsache, daß am Frankfurter Flughafen ganze Spindeln mit Bootlegs von den Pakistanern eingeführt werden, die hier dann zu tausenden öffentlich in den Läden verkauft werden, quasi vor der Nase der Behörden, und es stört keinen! Nur wenn ich mir 4 (in Worten: vier) - verschiedene - DVDs aus einem Sonderangebot bestelle und horrende Portokosten in Kauf nehme weil ich gerade keine Raubkopien kaufen will, werde ich belangt - belangt dafür, daß ich mich nicht eines Vergehens schuldig machen will! Und dann werde ich auch noch als schuldig hingestellt, ohne daß irgend etwas erwiesen wäre. Vor uns lagen lediglich vier eingeschweißte DVDs für $5 das Stück.
(Ich muß endlich aufhören, mich aufzuregen, das kann ja nicht gesund sein. )
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Oh, keine Sorge, eine Frage zum Zoll zu stellen, ist noch lange kein Grund, abzuwandern!Dr.Prankenstein hat geschrieben:@JoanLandor:
Fachleute gibt's auch hier, was Zollangelegenheiten betrifft, z.B. Jochen und Olli. Warte ein wenig ab, bis die bestimmten Personen etwas Zeit haben, dann wird Dir bestimmt auch hier im Forum geholfen.
Übrigens waren in dem besagten Paket ausschließlich Filme für den Pranke-Artikel (und grandioserweise auch ein Bootleg-Ersatz, damit ich die Qualität der Disc richtig beurteilen kann ).
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
- Dr.Prankenstein
- Administrator
- Beiträge: 11507
- Registriert: Mi 28.05.2003, 19:18
- Wohnort: Nähe Media-Markt/Saturn
- Kontaktdaten:
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Hallo Joan
habe am frühen abend mit Jochen telefoniert und gerade nochmal mit Olli.
Jochen sagt der Frankfurter Zoll hat eine eigene Website unter der Du Dir die Bestimmungen anschauen kannst.
Olli sagt, das Parallelimporte für geschäftlichen Nutzen verboten ist, aber nicht für den privaten Gebrauch.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
habe am frühen abend mit Jochen telefoniert und gerade nochmal mit Olli.
Jochen sagt der Frankfurter Zoll hat eine eigene Website unter der Du Dir die Bestimmungen anschauen kannst.
Olli sagt, das Parallelimporte für geschäftlichen Nutzen verboten ist, aber nicht für den privaten Gebrauch.
Ich hoffe das hilft Dir weiter.
Na so was!
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Das ist alles sehr seltsam. Mich beschleicht das Gefühl, daß die werte Dame gar nicht recht wußte, was sie tat: Denn sie faselte die ganze Zeit etwas davon, die Discs an den "Rechteinhaber der Bezeichnung ‚DVD-Video‘" zur Überprüfung schicken zu wollen, denn es könne sich ja um illegale DVDs oder Parallelimporte handeln.
Dem DVD-Forum dürften Parallelimporte aber herzlich egal sein, denen geht es doch nur darum, ob eine Firma für deren Logo auch abgedrückt hat. Dann hat sie mir die Portokosten vom zu verzollenden Warenwert abgezogen, und mir gesagt, daß ich, falls ich die Scheiben ausgehändigt bekomme, keinen Zoll zahlen müßte. Aber der Porto-Betrag wird doch nur dann vom zu verzollenden Wert abgezogen, wenn die Lieferung an Privathaushalte geht. In diesem Fall sind aber auch Parallelimporte erlaubt.
=> Hä?
Dem DVD-Forum dürften Parallelimporte aber herzlich egal sein, denen geht es doch nur darum, ob eine Firma für deren Logo auch abgedrückt hat. Dann hat sie mir die Portokosten vom zu verzollenden Warenwert abgezogen, und mir gesagt, daß ich, falls ich die Scheiben ausgehändigt bekomme, keinen Zoll zahlen müßte. Aber der Porto-Betrag wird doch nur dann vom zu verzollenden Wert abgezogen, wenn die Lieferung an Privathaushalte geht. In diesem Fall sind aber auch Parallelimporte erlaubt.
=> Hä?
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
-
- Gold Kongulaner
- Beiträge: 5190
- Registriert: Fr 08.08.2003, 20:35
- Wohnort: Wien
bei uns herrschen andere bestimmungen, daher kann ich dir leider nicht weiterhelfen ...
zwei dinge weiss ich aber:
- das porto wird hierzulande IMMER zum warenwert hinzugezählt und daher mitverzollt ,
- ich habe heute ein paket aus japan bekommen. der warenwert von 128,22 usd war aussen am aufkleber wie immer detailliert aufgelistet und die zollkosten betrugen unglaubliche NULL EURO NIX, NADA, NIENTE
obwohl ich diesmal glück hatte und mich heute freuen kann, trotzdem natürlich mein beileid und ich drücke dir beide daumen, dass die unerfreuliche geschichte rasch und billig über die bühne geht
zwei dinge weiss ich aber:
- das porto wird hierzulande IMMER zum warenwert hinzugezählt und daher mitverzollt ,
- ich habe heute ein paket aus japan bekommen. der warenwert von 128,22 usd war aussen am aufkleber wie immer detailliert aufgelistet und die zollkosten betrugen unglaubliche NULL EURO NIX, NADA, NIENTE
obwohl ich diesmal glück hatte und mich heute freuen kann, trotzdem natürlich mein beileid und ich drücke dir beide daumen, dass die unerfreuliche geschichte rasch und billig über die bühne geht
Keep watching the Skies!
Hmm, das hört sich aber sehr merkwürdig an.
Bisher bin ich glücklicherweise von dieser Art Begegnungen mit dem Zoll verschont geblieben,
daher kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Freue mich aber jetzt schon auf meine kleine Ersatzteilbestellung aus Taiwan die irgendwann
mal ankommen wird.
Den Begriff DVD per Definition gibt es eigentlich nicht mehr.
Offiziell fallen die Kaufscheiben generell in die Rubrik DVD-Video.
Dies ist auch auf den "normalen" DVD's so aufgedruckt. Unter den Namen
DVD-Video fallen jedoch auch die "beschreibaren" Formate wie DVD-/+R,
DVD-/+RW etc. und angesichts des Preises vermute ich hier eher, das es sich um einen Verdacht
auf illegale Scheiben handelt.
Der Sitz des DVD-Forums ist Tokio ... gibt es überhaupt eine Deutschlandvertretung ?
( Sorry, keine Ahnung ).
Ich vermute (!!) daher einfach mal das das Zollamt eher eine genauere Überprüfung vornehmen
wird ob es sich um eine illegale Kopie oder ein Original handelt und es weniger um irgendwelche
Definitionen, Rechte und Bezeichnungen geht.
Ich gehe zwar davon aus das dir die DVD-Video's wieder ausgehändigt werden,
aber leider wird das wohl eine ganze Weile dauern.
Sorry, das ich dir hierbei leider nicht wirklich weiterhelfen kann.
gc
Bisher bin ich glücklicherweise von dieser Art Begegnungen mit dem Zoll verschont geblieben,
daher kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Freue mich aber jetzt schon auf meine kleine Ersatzteilbestellung aus Taiwan die irgendwann
mal ankommen wird.
Den Begriff DVD per Definition gibt es eigentlich nicht mehr.
Offiziell fallen die Kaufscheiben generell in die Rubrik DVD-Video.
Dies ist auch auf den "normalen" DVD's so aufgedruckt. Unter den Namen
DVD-Video fallen jedoch auch die "beschreibaren" Formate wie DVD-/+R,
DVD-/+RW etc. und angesichts des Preises vermute ich hier eher, das es sich um einen Verdacht
auf illegale Scheiben handelt.
Der Sitz des DVD-Forums ist Tokio ... gibt es überhaupt eine Deutschlandvertretung ?
( Sorry, keine Ahnung ).
Ich vermute (!!) daher einfach mal das das Zollamt eher eine genauere Überprüfung vornehmen
wird ob es sich um eine illegale Kopie oder ein Original handelt und es weniger um irgendwelche
Definitionen, Rechte und Bezeichnungen geht.
Ich gehe zwar davon aus das dir die DVD-Video's wieder ausgehändigt werden,
aber leider wird das wohl eine ganze Weile dauern.
Sorry, das ich dir hierbei leider nicht wirklich weiterhelfen kann.
gc
"Es gibt keinen Grund, eine gute Theorie aufzugeben, nur weil sie nicht stimmt."
- Antropophagus
- Gold Kongulaner
- Beiträge: 8584
- Registriert: Fr 29.10.2004, 06:00
- Wohnort: Hammonia
Darauf trink ich einen grossen Schlock...capri hat geschrieben:Hmm, das hört sich aber sehr merkwürdig an.
Bisher bin ich glücklicherweise von dieser Art Begegnungen mit dem Zoll verschont geblieben,
daher kann ich dir leider nicht wirklich weiterhelfen.
Freue mich aber jetzt schon auf meine kleine Ersatzteilbestellung aus Taiwan die irgendwann
mal ankommen wird.
Parallel-Importe sind nur verboten, wenn man sie gewerblich einführt.
Als Privatkäufer kann ich mir jede DVD kaufen, solange sie strafrechtlich nicht bedenklich ist.
Eine Lösung könnte hier auch die GVU bringen. Bitte dort einmal anrufen, denn die verfolgen die illegalen Parallelimporte im Auftrag ihrer Mitglieder.
LG,
Olli
Als Privatkäufer kann ich mir jede DVD kaufen, solange sie strafrechtlich nicht bedenklich ist.
Eine Lösung könnte hier auch die GVU bringen. Bitte dort einmal anrufen, denn die verfolgen die illegalen Parallelimporte im Auftrag ihrer Mitglieder.
LG,
Olli
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Ich habe noch ein wenig recherchiert, um dem auf die Spur zu kommen, was der Zoll nun prüfen wird - und siehe da, ich bin anscheinend nicht die erste, der das passiert: http://forum.cinefacts.de/showthread.php?t=68014
Man wird wohl tatsächlich prüfen, ob die Scheiben das Logo "DVD-Video" tragen dürfen. Da die im Internet ausgestellten Liste http://www.dvdfllc.co.jp/ aber beinahe nur japanische Firmen umfaßt, kann ich jetzt selbst überhaupt nicht nachhalten, ob die Firmen (DEI, Spark, Sky Entertainment, MusicIndia), deren Discs ich bestellt habe, das Logo lizensiert haben. Demnach dürfte man, wollte man rechtliche Konsequenzen ausschließen, keine DVDs von kleinen ausländischen Labels bestellen (oder sich zuvor deren Nachweis der Lizensierung geben lassen), oder was?
Edit:
@Harry
Schon geschehen. (EditEdit: )
Man wird wohl tatsächlich prüfen, ob die Scheiben das Logo "DVD-Video" tragen dürfen. Da die im Internet ausgestellten Liste http://www.dvdfllc.co.jp/ aber beinahe nur japanische Firmen umfaßt, kann ich jetzt selbst überhaupt nicht nachhalten, ob die Firmen (DEI, Spark, Sky Entertainment, MusicIndia), deren Discs ich bestellt habe, das Logo lizensiert haben. Demnach dürfte man, wollte man rechtliche Konsequenzen ausschließen, keine DVDs von kleinen ausländischen Labels bestellen (oder sich zuvor deren Nachweis der Lizensierung geben lassen), oder was?
Edit:
@Harry
Schon geschehen. (EditEdit: )
Zuletzt geändert von Joan_Landor am Fr 12.05.2006, 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
@Joan_Landor:
> Demnach dürfte man, wollte man rechtliche Konsequenzen ausschließen,
> keine DVDs von kleinen ausländischen Labels bestellen (oder sich zuvor
> deren Nachweis der Lizensierung geben lassen), oder was?
Wenn du mit "rechtliche Konsequenzen" meinst, dass dir im Zweifelsfall die DVDs nicht ausgehändigt werden, dann ja. Aber mit Sicherheit gibt es keine Anzeige, denn die würde höchstens zu einem Verfahren führen, das ausgehen würde wie das Hornberger Schießen.
> Demnach dürfte man, wollte man rechtliche Konsequenzen ausschließen,
> keine DVDs von kleinen ausländischen Labels bestellen (oder sich zuvor
> deren Nachweis der Lizensierung geben lassen), oder was?
Wenn du mit "rechtliche Konsequenzen" meinst, dass dir im Zweifelsfall die DVDs nicht ausgehändigt werden, dann ja. Aber mit Sicherheit gibt es keine Anzeige, denn die würde höchstens zu einem Verfahren führen, das ausgehen würde wie das Hornberger Schießen.
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Update:
Eben offiziell schriftlich bekommen: Die vier DVDs wurden dem "Rechtsvertreter des Markeninhabers" zur Prüfung vorgelegt.
"Schutzrechtsinhaber und Rechtsvertreter:
DVD Format/logo Licensing Corp., Shiba Shimizu Bldg. 5F, 2-3-11 Shibadaimon, Minato-ku, Tokyo
RV: H. Stratmann Anwaltskanzlei Hoffmann Eitle, Arabellastr. 4, 81925 München"
Immerhin habe ich jetzt ein offizielles Schreiben mit einer Bearbeitungsnummer, anhand der man die DVDs wenigstens wiederfinden sollte, falls sie freigegegben werden ...
Eben offiziell schriftlich bekommen: Die vier DVDs wurden dem "Rechtsvertreter des Markeninhabers" zur Prüfung vorgelegt.
"Schutzrechtsinhaber und Rechtsvertreter:
DVD Format/logo Licensing Corp., Shiba Shimizu Bldg. 5F, 2-3-11 Shibadaimon, Minato-ku, Tokyo
RV: H. Stratmann Anwaltskanzlei Hoffmann Eitle, Arabellastr. 4, 81925 München"
Immerhin habe ich jetzt ein offizielles Schreiben mit einer Bearbeitungsnummer, anhand der man die DVDs wenigstens wiederfinden sollte, falls sie freigegegben werden ...
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Heute mit der Post gekommen:
Ein Schreiben vom Anwalt der DVD-Licensing-Corp. mit der Benachrichtigung, daß alle vier Hersteller der DVDs das DVD-Video-Logo nicht lizensiert haben. Jetzt kann ich die Discs vernichten oder mich verklagen lassen.
Auf telefonische Nachfrage bestätigte man mir, daß der Endverbraucher keine wirkliche Möglichkeit hat, selbst zu prüfen, ob er eine im Ausland bestellte "DVD-Video" legal nach Deutschland einführt.
Und in Zukunft? Hoffen, daß die Scheiben durchgewinkt werden, oder, falls nicht, einen überhöhten Warenwert angeben, damit der Zoll keinen Verdacht schöpft.
Da alle vier Hersteller das Logo nicht lizensiert haben, kann ich wohl davon ausgehen, daß es kaum DVDs mit indischen Filmen gibt, die sich so nennen dürfen und stelle damit fest, daß ich ein ausgesprochen illegales Hobby habe ...
Ein Schreiben vom Anwalt der DVD-Licensing-Corp. mit der Benachrichtigung, daß alle vier Hersteller der DVDs das DVD-Video-Logo nicht lizensiert haben. Jetzt kann ich die Discs vernichten oder mich verklagen lassen.
Auf telefonische Nachfrage bestätigte man mir, daß der Endverbraucher keine wirkliche Möglichkeit hat, selbst zu prüfen, ob er eine im Ausland bestellte "DVD-Video" legal nach Deutschland einführt.
Und in Zukunft? Hoffen, daß die Scheiben durchgewinkt werden, oder, falls nicht, einen überhöhten Warenwert angeben, damit der Zoll keinen Verdacht schöpft.
Da alle vier Hersteller das Logo nicht lizensiert haben, kann ich wohl davon ausgehen, daß es kaum DVDs mit indischen Filmen gibt, die sich so nennen dürfen und stelle damit fest, daß ich ein ausgesprochen illegales Hobby habe ...
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
-
- Diamond Kongulaner
- Beiträge: 16408
- Registriert: Fr 13.06.2003, 20:36
- Wohnort: South of Hell
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Ja, das ist ungefähr das, was ich jetzt auch denke ...
Und ich habe eine Stinkwut auf diese Firmen: Wenn die armen Inder nicht das Geld für die Lizenz haben, dann sollen sie gefälligst das Logo weglassen. Machen andere Firmen ja auch. (Daß die Dinger keine DVD-Qualität haben, merkt man so oder so ...)
Und ich habe eine Stinkwut auf diese Firmen: Wenn die armen Inder nicht das Geld für die Lizenz haben, dann sollen sie gefälligst das Logo weglassen. Machen andere Firmen ja auch. (Daß die Dinger keine DVD-Qualität haben, merkt man so oder so ...)
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
Vielen Dank für das update
Ist mir aber alles doch etwas sehr suspekt ...
ein legales Hobby ?
Ich wechsel mal kurz von DVD's zu Modellbausätzen, weil ich mich da
einfach besser mit auskenne ...
Hier fallen mir spontan drei Varianten ein :
1) Kauf von Recasts speziell aus dem Raum Thailand
Hier dürfte bereits anhand des Preises jedem klar sein, das er keine Originalware
bekommt. Die Auslieferung erfolgt ohne Box, teilweise auch ohne Anleitung
und die Kits sehen, mehr oder weniger, auch entsprechend aus.
Das dies nicht problemlos durch den Zoll geht, dürfte jedem klar sein.
Illegal = JA
2) Kauf von Originalmodellen ohne Lizenz
Als Beispiel führe ich hier mal den X-Wing aus dem Neuerwerbs-Thread auf.
Das Ding hat bestimmt keine Lizenz von Lucasfilm und wird daher auch
unter einer ganz anderen Bezeichnung ( Space Superiority Fighter ) verkauft.
Das Ding ist somit deutlich billiger als vergleichbares von z.B. Master Replica
und für den Endkunden ist nicht wirklich ersichtlich ob er etwas legales
oder nicht erwirbt. Dies scheint in etwa deinen DVD's zu entsprechen.
Illegal = JA, nur für den Käufer nicht direkt ersichtlich
3) Kauf von Originalmodellen mit Lizenz
Ganz klar die teuerste Variante und die einzig legale ... wirklich ?
Keine Ahnung. Hierzu müsste sich der Endverbraucher damit beschäftigen
ob für jedes einzelne Modell eine Lizenz gekauft worden ist, ob diese nur
für Japan oder Weltweit gilt und ob diese nur für einen bestimmten Zeit-
raum gültig ist. Nur ein Aufkleber auf dem Kit reicht hier offensichtlich nicht aus.
Illegal = Keine Ahnung, hier kann man wohl nur darauf vertrauen
Nur selbst wenn man den Händler seines Vertrauens vor dem Kauf dies fragt,
wird man wohl nicht mehr als ein Schulterzucken zurückgekommen.
Der Endkunden hat keine Change dies zu ermitteln, die meisten Händler
vermutlich auch nicht. Einzig der Hersteller wird dies wissen, nur der ist
bei unseren Hobbys ja sehr weit weg oder es gibt diesen gar nicht mehr.
Zurück zu deinen DVD's ...
Wenn hier also eine Prüfung gemacht worden währe, ob der Hersteller eine
Lizenz der Filmfirma besitzt um den Film auf DVD herrauszubringen, es
sich also um etwas legales oder um ein Bootleg handelt, hätte ich das eher
verstanden, würde dies aber für ein schwieriges unterfangen halten.
Es mag sein das der Weg über das DVD-Logo der einfachere Weg ist.
Keine Ahnung, aber der Dumme hierbei wohl immer der Endverbraucher.
Aber zumindest war es sehr interessant zu wissen, auf was man alles
so zu achten hat ... ja, ich weiss - das hilft dir natürlich nicht weiter.
Offensichtlich scheint es hierfür ja keinen legalen Weg zu geben.
gc
P.S. Von Tipps & Tricks wie man den Zoll umgeht bitte ich in diesem Forum Abstand zu halten - Danke
Ist mir aber alles doch etwas sehr suspekt ...
Da können wir uns wohl die Hände reichen, nur gibt es überhaupt nochJoan_Landor hat geschrieben:daß ich ein ausgesprochen illegales Hobby habe ...
ein legales Hobby ?
Ich wechsel mal kurz von DVD's zu Modellbausätzen, weil ich mich da
einfach besser mit auskenne ...
Hier fallen mir spontan drei Varianten ein :
1) Kauf von Recasts speziell aus dem Raum Thailand
Hier dürfte bereits anhand des Preises jedem klar sein, das er keine Originalware
bekommt. Die Auslieferung erfolgt ohne Box, teilweise auch ohne Anleitung
und die Kits sehen, mehr oder weniger, auch entsprechend aus.
Das dies nicht problemlos durch den Zoll geht, dürfte jedem klar sein.
Illegal = JA
2) Kauf von Originalmodellen ohne Lizenz
Als Beispiel führe ich hier mal den X-Wing aus dem Neuerwerbs-Thread auf.
Das Ding hat bestimmt keine Lizenz von Lucasfilm und wird daher auch
unter einer ganz anderen Bezeichnung ( Space Superiority Fighter ) verkauft.
Das Ding ist somit deutlich billiger als vergleichbares von z.B. Master Replica
und für den Endkunden ist nicht wirklich ersichtlich ob er etwas legales
oder nicht erwirbt. Dies scheint in etwa deinen DVD's zu entsprechen.
Illegal = JA, nur für den Käufer nicht direkt ersichtlich
3) Kauf von Originalmodellen mit Lizenz
Ganz klar die teuerste Variante und die einzig legale ... wirklich ?
Keine Ahnung. Hierzu müsste sich der Endverbraucher damit beschäftigen
ob für jedes einzelne Modell eine Lizenz gekauft worden ist, ob diese nur
für Japan oder Weltweit gilt und ob diese nur für einen bestimmten Zeit-
raum gültig ist. Nur ein Aufkleber auf dem Kit reicht hier offensichtlich nicht aus.
Illegal = Keine Ahnung, hier kann man wohl nur darauf vertrauen
Nur selbst wenn man den Händler seines Vertrauens vor dem Kauf dies fragt,
wird man wohl nicht mehr als ein Schulterzucken zurückgekommen.
Der Endkunden hat keine Change dies zu ermitteln, die meisten Händler
vermutlich auch nicht. Einzig der Hersteller wird dies wissen, nur der ist
bei unseren Hobbys ja sehr weit weg oder es gibt diesen gar nicht mehr.
Zurück zu deinen DVD's ...
Wenn hier also eine Prüfung gemacht worden währe, ob der Hersteller eine
Lizenz der Filmfirma besitzt um den Film auf DVD herrauszubringen, es
sich also um etwas legales oder um ein Bootleg handelt, hätte ich das eher
verstanden, würde dies aber für ein schwieriges unterfangen halten.
Es mag sein das der Weg über das DVD-Logo der einfachere Weg ist.
Keine Ahnung, aber der Dumme hierbei wohl immer der Endverbraucher.
Aber zumindest war es sehr interessant zu wissen, auf was man alles
so zu achten hat ... ja, ich weiss - das hilft dir natürlich nicht weiter.
Im Zweifel könnte man die Sendung auch ungeöffnet zurückgehen lassen.Joan_Landor hat geschrieben:Und in Zukunft? Hoffen, daß die Scheiben durchgewinkt werden, oder, falls nicht, einen überhöhten Warenwert angeben, damit der Zoll keinen Verdacht schöpft.
Offensichtlich scheint es hierfür ja keinen legalen Weg zu geben.
gc
P.S. Von Tipps & Tricks wie man den Zoll umgeht bitte ich in diesem Forum Abstand zu halten - Danke
"Es gibt keinen Grund, eine gute Theorie aufzugeben, nur weil sie nicht stimmt."
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Das ist dem Zoll alles völlig wurscht, solange nicht der deutsche Markeninhaber beim Zoll einen Antrag auf Überprüfung gestellt hat. Die DVD-Licensing-Corp. hat das getan.
Auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de kann man irgendwo die Listen herunterladen.
Illegale Ware einzuführen ist nur dann illegal, wenn’s wen stört.
Auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de kann man irgendwo die Listen herunterladen.
Illegale Ware einzuführen ist nur dann illegal, wenn’s wen stört.
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."
Hoppla, du bist aber schnell
Ich sehe schon das meine Beispiele zu allgemein gehalten waren.
Alle hier aufgeführten Marken/Firmen werden bei einer Begutachtung besonders geprüft.
Grundsätzlich gibt es wohl zwei "vergehen" :
Markenpiraten
Markenpiraten verwenden illegal Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftliche
Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung Ihrer Produkte
im Handel eingesetzt werden.
Produktpiraten
Produktpiraten beuten fremdes geistiges Schaffen rücksichtslos aus; sie machen sich
fremde Entwicklungen zu nutze, ohne einen kreativen oder finanziellen Beitrag dazu
geleistet zu haben.
Bei den DVD's könnte es theoretisch beides sein, begründet wurde es bei
dir ja offensichtlich mit Markenpiraterie ( Verwendung illegaler = nicht
lizensierter Logos ).
Demnach müsste selbiges eigentlich auch z.B. bei Kaiju-Kits von Konami,
X-Wing von Lucasfilm und Zippo-Feuerzeugen passieren können.
Daher vermute ich einfach mal, das die Lizenz für das Logo einmalig pro
DVD-Hersteller erworben werden müssen und der Zoll eine Liste der
meistverbreitesten oder gar aller Hersteller besitzt, wo dein DVD-Hersteller
nicht aufgeführt gewesen ist.
Demnach könnte dies also auch bei neuen Firmen auftreten, die Listen-
technisch noch nicht verarbeitet worden sind.
gc
Ich sehe schon das meine Beispiele zu allgemein gehalten waren.
Richtig, hierbei handelt es sich meines Wissens um die Liste zum Markengesetz.Joan_Landor hat geschrieben:Das ist dem Zoll alles völlig wurscht, solange nicht der deutsche Markeninhaber beim Zoll
einen Antrag auf Überprüfung gestellt hat. Die DVD-Licensing-Corp. hat das getan.
Alle hier aufgeführten Marken/Firmen werden bei einer Begutachtung besonders geprüft.
Grundsätzlich gibt es wohl zwei "vergehen" :
Markenpiraten
Markenpiraten verwenden illegal Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftliche
Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung Ihrer Produkte
im Handel eingesetzt werden.
Produktpiraten
Produktpiraten beuten fremdes geistiges Schaffen rücksichtslos aus; sie machen sich
fremde Entwicklungen zu nutze, ohne einen kreativen oder finanziellen Beitrag dazu
geleistet zu haben.
Bei den DVD's könnte es theoretisch beides sein, begründet wurde es bei
dir ja offensichtlich mit Markenpiraterie ( Verwendung illegaler = nicht
lizensierter Logos ).
Demnach müsste selbiges eigentlich auch z.B. bei Kaiju-Kits von Konami,
X-Wing von Lucasfilm und Zippo-Feuerzeugen passieren können.
Daher vermute ich einfach mal, das die Lizenz für das Logo einmalig pro
DVD-Hersteller erworben werden müssen und der Zoll eine Liste der
meistverbreitesten oder gar aller Hersteller besitzt, wo dein DVD-Hersteller
nicht aufgeführt gewesen ist.
Demnach könnte dies also auch bei neuen Firmen auftreten, die Listen-
technisch noch nicht verarbeitet worden sind.
Hmm ...Joan_Landor hat geschrieben:Illegale Ware einzuführen ist nur dann illegal, wenn’s wen stört.
gc
"Es gibt keinen Grund, eine gute Theorie aufzugeben, nur weil sie nicht stimmt."
- Joan_Landor
- Kongulaner
- Beiträge: 1880
- Registriert: Do 06.01.2005, 15:32
Recht hast Du. Da die Listen mit den Firmen, die einen Überprüfungsantrag gestellt haben, nur jährlich veröffentlicht werden, kann man nie genau wissen, wer und was nun berücksichtigt wird.
Mein zynischer Kommentar am Schluß bezieht sich auf eben die von Dir erwähnte Unterscheidung zwischen Produkt- und Markenpiraterie:
Im DVD-Logo-Fall handelt es sich ausschließlich um Markenpiraterie. Der Inhalt der Disc spielt überhaupt keine Rolle. Es wird ausdrücklich nicht geprüft, ob die ganze Disc gefälscht ist.
Solange der Fälscher, wenn er das DVD-Logo verwendet, auch eine Firma mit auf die Verpackung pappt, die das Logo lizensiert hat, geht die Disc ungeprüft durch (es sei denn, die betreffende Herstellerfirma hat einen Überprüfungsantrag gestellt).
Beispiel aus meinem Erfahrungsbereich: In Deutschland kursieren Bootlegs indischer Filme in rauen Mengen. Meist 2in1, oft inzwischen auch 1zu1-Kopien, denen man nur schwer ansieht, daß sie nicht echt sind. Diese Scheiben sind lange Zeit nie geprüft worden (obwohl schon seltsam, denn auf denen prangt auch meist das DVD-Logo), bis REM, die ja viele indische Filme lizensiert haben, einen Antrag auf Überprüfung gestellt hat (deren gutes Recht, das ich voll unterstütze!). Ende vom Lied: Man findet in indischen Geschäften keine Bootlegs mit von REM lizensierten Filmen mehr, der große Rest wird weiterhin unbehelligt vertickt - weil die betreffenden Firmen keine Überprüfungsanträge in Deutschland gestellt haben. Wohl weil man Deutschland als Markt noch nicht wahrgenommen hat. In den USA z.B. geht das indische Produktionshaus YashRaj radikal gegen Fälscher vor, in Deutschland bisher dagegen nicht. Sie bitten auf ihrer Homepage um Hinweise auf Produktpiraten, die sich an ihren Discs vergreifen, aber auf Hinweise aus Deutschland reagieren sie gar nicht erst.
Übrigens hat der Zoll keine Listen mit DVD-lizensierten Herstellern.
"Meine" Discs wurden an eine Anwaltskanzlei geschickt, die wiederum die Scheiben direkt von der DVD-Licensing-Corp. prüfen ließ.
Das Ärgerliche für mich ist, daß ich das einfach hinnehmen muß, da ich nicht selbst nachhalten kann, ob sie Recht haben, oder nur schlampig recherchiert haben, da ich an die Listen nicht herankomme. (Und damit auch in Zukunft nicht ausschließen kann, unbewußt illegale Discs zu ordern ...)
Im Anwaltsbüro konnte man mir nur dies verkünden und mich auf die Website www.dvdflc.co.jp verweisen, wo die Licensee-Liste extrem lückenhaft ist.
Und nur, damit ich hier keinen falschen Eindruck mache:
Ich ärgere mich sehr über die miese Qualität indischer und amerikanischer Bollywood-"DVD"s. Daß mit ihren Formaten irgend etwas nicht stimmt, merkt jeder, der einen empfindlichen DVD-Player hat. Wenn sich durch die Überprüfung des DVD-Video-Logos daran irgendwann einmal etwas ändert, wäre ich die erste die es bejubelte!
Aber leider ist das nicht abzusehen: Die DVD-Licensing-Corp. hat auch beim amerikanischen Zoll einen Überprüfungsantrag gestellt. Vieler der in amrikanischen Online-Shops angebotenen Discs werden in England hergestellt, müssen also ihren Weg durch den US-Zoll nehmen. Daher bin ich der Überzeugung, daß der DVD-Licensing-Corp. die schwarzen Schafe bekannt sind, nur scheinen sie nichts gegen sie zu unternehmen. Also sieht es für mich so aus, als hätte ich armer unschuldiger Endverbraucher den Schaden ohne daß jemand einen Nutzen daraus zieht.
Und ganz nebenbei habe ich meine Scheiben seit langem ausschließlich in den USA, England oder Indien von Shops bezogen, die keine Bootlegs vertreiben, um diese Filme mit gutem Gewissen sehen zu können und der indischen Filmindustrie das Geld zukommen zu lassen, das sie verdient hat. Das ist für mich, allein schon durch das Porto, mit enormen Mehrkosten verbunden. Nun zu erfahren, daß ich mich noch immer in einer rechtlichen Grauzone befinde, ist ein gewaltiger Schlag gegen den Kopf, da ich nun keine Möglichkeit mehr sehe, meinem Hobby nachzugehen, ohne mich theoretisch strafbar zu machen.
Mein zynischer Kommentar am Schluß bezieht sich auf eben die von Dir erwähnte Unterscheidung zwischen Produkt- und Markenpiraterie:
Im DVD-Logo-Fall handelt es sich ausschließlich um Markenpiraterie. Der Inhalt der Disc spielt überhaupt keine Rolle. Es wird ausdrücklich nicht geprüft, ob die ganze Disc gefälscht ist.
Solange der Fälscher, wenn er das DVD-Logo verwendet, auch eine Firma mit auf die Verpackung pappt, die das Logo lizensiert hat, geht die Disc ungeprüft durch (es sei denn, die betreffende Herstellerfirma hat einen Überprüfungsantrag gestellt).
Beispiel aus meinem Erfahrungsbereich: In Deutschland kursieren Bootlegs indischer Filme in rauen Mengen. Meist 2in1, oft inzwischen auch 1zu1-Kopien, denen man nur schwer ansieht, daß sie nicht echt sind. Diese Scheiben sind lange Zeit nie geprüft worden (obwohl schon seltsam, denn auf denen prangt auch meist das DVD-Logo), bis REM, die ja viele indische Filme lizensiert haben, einen Antrag auf Überprüfung gestellt hat (deren gutes Recht, das ich voll unterstütze!). Ende vom Lied: Man findet in indischen Geschäften keine Bootlegs mit von REM lizensierten Filmen mehr, der große Rest wird weiterhin unbehelligt vertickt - weil die betreffenden Firmen keine Überprüfungsanträge in Deutschland gestellt haben. Wohl weil man Deutschland als Markt noch nicht wahrgenommen hat. In den USA z.B. geht das indische Produktionshaus YashRaj radikal gegen Fälscher vor, in Deutschland bisher dagegen nicht. Sie bitten auf ihrer Homepage um Hinweise auf Produktpiraten, die sich an ihren Discs vergreifen, aber auf Hinweise aus Deutschland reagieren sie gar nicht erst.
Übrigens hat der Zoll keine Listen mit DVD-lizensierten Herstellern.
"Meine" Discs wurden an eine Anwaltskanzlei geschickt, die wiederum die Scheiben direkt von der DVD-Licensing-Corp. prüfen ließ.
Das Ärgerliche für mich ist, daß ich das einfach hinnehmen muß, da ich nicht selbst nachhalten kann, ob sie Recht haben, oder nur schlampig recherchiert haben, da ich an die Listen nicht herankomme. (Und damit auch in Zukunft nicht ausschließen kann, unbewußt illegale Discs zu ordern ...)
Im Anwaltsbüro konnte man mir nur dies verkünden und mich auf die Website www.dvdflc.co.jp verweisen, wo die Licensee-Liste extrem lückenhaft ist.
Und nur, damit ich hier keinen falschen Eindruck mache:
Ich ärgere mich sehr über die miese Qualität indischer und amerikanischer Bollywood-"DVD"s. Daß mit ihren Formaten irgend etwas nicht stimmt, merkt jeder, der einen empfindlichen DVD-Player hat. Wenn sich durch die Überprüfung des DVD-Video-Logos daran irgendwann einmal etwas ändert, wäre ich die erste die es bejubelte!
Aber leider ist das nicht abzusehen: Die DVD-Licensing-Corp. hat auch beim amerikanischen Zoll einen Überprüfungsantrag gestellt. Vieler der in amrikanischen Online-Shops angebotenen Discs werden in England hergestellt, müssen also ihren Weg durch den US-Zoll nehmen. Daher bin ich der Überzeugung, daß der DVD-Licensing-Corp. die schwarzen Schafe bekannt sind, nur scheinen sie nichts gegen sie zu unternehmen. Also sieht es für mich so aus, als hätte ich armer unschuldiger Endverbraucher den Schaden ohne daß jemand einen Nutzen daraus zieht.
Und ganz nebenbei habe ich meine Scheiben seit langem ausschließlich in den USA, England oder Indien von Shops bezogen, die keine Bootlegs vertreiben, um diese Filme mit gutem Gewissen sehen zu können und der indischen Filmindustrie das Geld zukommen zu lassen, das sie verdient hat. Das ist für mich, allein schon durch das Porto, mit enormen Mehrkosten verbunden. Nun zu erfahren, daß ich mich noch immer in einer rechtlichen Grauzone befinde, ist ein gewaltiger Schlag gegen den Kopf, da ich nun keine Möglichkeit mehr sehe, meinem Hobby nachzugehen, ohne mich theoretisch strafbar zu machen.
"Lieber ein Schwein als ein Faschist."